Zum 01. März 2017 geht die bislang bei den Amtsgerichten liegende örtliche Zuständigkeit für Kirchenaustrittserklärungen auf die Gemeinden über.
In Bad Vilbel wird diese Aufgabe vom Bürgerbüro übernommen.
Für den Austritt ist ein persönliches Vorsprechen im Bürgerbüro erforderlich.
Voraussetzung ist, dass Sie in Bad Vilbel mit Hauptwohnung gemeldet sind. Bei der Erklärung können Sie sich nicht durch einen Dritten vertreten lassen.
Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können den Austritt alleine erklären, sofern sie nicht geschäftsunfähig sind.
Kinder zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr benötigen für die Austrittserklärung die Zustimmung eines Personensorgeberechtigten.
Der Austritt für Kinder unter dem 12. Lebensjahr kann lediglich durch einen Personensorgeberechtigten erklärt werden.
Kosten: Die Verwaltungsgebühr beträgt 30,00 €
Benötigte Unterlagen:
Ausweisdokument
ggf. die Angabe Ihres Taufortes (kein schriftlicher Nachweis erforderlich, wer das nicht weiß, kann die Info entweder im Familien-/Stammbuch finden, das Feld kann bei Vorsprache aber auch bei komplettem Nichtwissen offen bleiben)