Kindergartenbetreuung Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr werden wohnortnah in Kindergärten gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut.
Nähere Auskünfte zur Betreuung von Kindern mit Behinderung erteilen die Kindergartenträger sowie die örtlich zuständigen Jugendämter.
Weiterführende Informationen zur Betreuung von Kindern mit Behinderung erhalten Sie unter www.familienatlas.de
Kinder mit Behinderung(Familienatlas)
Es fallen die ortsüblichen Kindergartengebühren an.