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Kfz: Ordnungswidrigkeiten

Leistungsbeschreibung

Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel.

Zentrale Bußgeldstelle
(Regierungspräsidium Kassel)

Quelle: Hessenfinder

Kontaktpersonen

Timo Jehner
JehnerTimo
Tel:
Work(06101) 602-253
Fax:
Fax(06101) 602-350
 
Anja Rosell
RosellAnja
Tel:
Work(06101) 602-470
Fax:
Fax(06101) 602-350
 
Natalie Kunad
KunadNatalie
Tel:
Work(06101) 602-275
Fax:
Fax(06101) 602-350
 

Organisationseinheit

Stadt Bad Vilbel - Stadt Bad Vilbel - Straßenverkehrsbehörde