Der Betrieb unter Instrumentenflugregeln (IFR) in einem Flugzeug, Hubschrauber, Luftschiff oder einem Luftfahrzeug mit vertikaler Start- und Landefähigkeit ist nur Inhabern der Pilotenlizenzen PPL, CPL, MPL und ATPL mit einer der Luftfahrzeugkategorie angemessenen Instrumentenflugberechtigung (IR) erlaubt.