Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.
Kommunale Rahmenleistung