Im Anerkennungsverfahren werden die eingereichten Unterlagen mit den erforderlichen Anforderungen verglichen. Die zuständige Stelle bewertet anhand festgelegter Kriterien (z.B. Dauer, Inhalte (z.B. Technische Regeln für Gefahrstoffe)), ob die eingereichten Unterlagen mit der entsprechenden beantragenden Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung vergleichbar ist.
Das Ergebnis kann eine volle, teilweise oder keine Gleichwertigkeit sein und wird in einem Bescheid festgehalten.
In vielen Fällen können bei einer Teil-Anerkennung die noch erforderlichen Inhalte nachgeholt werden, z.B. durch ablegen einer entsprechenden Prüfung bei einer dafür geeigneten Organisation.
Die Antragsunterlagen werden durch die zuständige Behörde geprüft.
Die Behörde wird Sie ggf. bei Nachforderungen und Nachfragen kontaktieren.
Gegebenenfalls wird die zuständige Behörde mit ihnen einen Termin für ein Gespräch vereinbaren, um weitere Details zu klären.
Benachrichtigung über die Entscheidung und Zahlungsaufforderung.