Wie oft muss man sich beraten lassen?
Bei Personen über 21 Jahren:
Nach der Erstanmeldung alle zwölf Monate.
Übergangsregelung:
Bei einer Erstanmeldung bis zum 31.Dezember 2017 zwei Jahre nach der ersten Gesundheitsberatung, danach alle zwölf Monate.
Bei Personen zwischen 18 und 21 Jahren:
Nach der Erstanmeldung alle sechs Monate.
Die Bescheinigung über die erfolgte Beratung kann auch auf den bei der Anmeldung der Tätigkeit vergebenen Alias ausgestellt werden.