Im Rahmen der Forstentwicklung werden forstwirtschaftliche Vorhaben im Privat- und Kommunalwald gefördert.
Innerhalb dieses Förderprogrammes wird folgendes gefördert:
(1) Förderung der Erstaufforderung
(2) Förderung einer naturnahmen Waldbewirtschaftung
- Vorarbeiten
- Waldumbau
- Jungbestandspflege
- Bodenschutzkalkung
- Bodenschonende Holzernte
- Zertifizierung
- Waldentwicklung
(3) Förderung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen
- Waldpflegevertrag
- Mitgliederinformation und Mitgliederaktivierung
- Zusammenfassung des Holzangebotes
- Professionalisierung
(4) Förderung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur
- Forstwirtschaftlicher Wegebau
- Förderung von Holzkonservierungsanlagen
- Kalamitäten
Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald in Hessen
- Räumung
- Waldschutz I
- Waldschutz II
- Holzlagerplätze
- Wiederaufforstung
Kooperationspartnerinnen beziehungsweise Kooperationspartner sind: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Regierungspräsidium Darmstadt, V52-Forsten, Hilperstraße 31, 64295 Darmstadt sowie die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland.