Erweiterung der Fahrerlaubnis
Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.
Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnisklasse um eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, A1, A2 oder A erweitern lassen.
Sie müssen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A stellen.
Die Zuständigkeit obliegt den Fahrerlaubnisbehörden.
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.
Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
§ 6 Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV)
§ 21 Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV)
§ 25 Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV)
§ 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen