Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Krankenpflegehelferin / Krankenpflegehelfer erteilt.
Sie möchten eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Krankenpflegehelferin / Krankenpflegehelfer beantragen?
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Die Berufsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.
Hessisches Krankenpflegehilfegesetz (HKPHG), § 1
Verwaltungsgerichtliche Klage
In Hessen ist die einjährige Ausbildung zur Krankenpflegehelferin oder zum Krankenpflegehelfer staatlich geregelt.
Krankenpflegehelferin und Krankenpflegehelfer / Beschreibung
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration