Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme oder Entbindungspfleger erteilt.
Sie möchten eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme oder Entbindungspfleger beantragen?
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Die Berufsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.
HebG), § 3 (1) Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz
Verwaltungsgerichtliche Klage
Im Bereich der Entbindungspflege ist der Beruf Hebamme / Entbindungspfleger staatlich geregelt.
Hebamme und Entbindungspfleger / Beschreibung
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration