Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin/ Ergotherapeut erteilt.
Sie möchten eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin/ Ergotherapeut beantragen?
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Die Berufsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.
§ 1 Ergotherapeutengesetz – (ErgThG)
§ 2 Ergotherapeutengesetz – (ErgThG)
Verwaltungsgerichtliche Klage
Zu den Aufgaben des Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege (HLfGP) gehören die staatliche Anerkennung und Aufsicht über die hessischen Ausbildungsstätten.
Ergotherapeut/in - Steckbrief
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration