In Hessen ist die dreijährige Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger staatlich geregelt. Zu den Aufgaben des Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege gehören die staatliche Anerkennung und die Aufsicht über die hessischen Ausbildungseinrichtungen für die Ausbildung in der Altenpflege.