Für die Aufnahme des Betriebes eines Energieversorgungsnetzes benötigen Sie eine Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes benötigen Sie die Genehmigung der zuständigen Behörde sowie den Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Sie besitzen die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
Merkblatt für die Beantragung einer Genehmigung nach § 4 EnWG
Die Kosten sind der nachfolgenden Gesetzesgrundlage zu entnehmen:
Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)
Nähere Auskünfte erteilt die nach Landesrecht zuständige Behörde.
§ 4 Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)
Klage beim Verwaltungsgericht