Die Hessische Eichdirektion überwacht bei „energiebetriebenen“ und „energieverbrauchsrelevanten“ Produkten, dass die Anforderungen der EU eingehalten werden. Dies betrifft beispielsweise das „Glühlampenverbot“ und die „Standby-Verordnung“. In diesen und vielen anderen Verordnungen der EU werden z.B. Mindestwerte für die Effizienz und Höchstwerte für den Stromverbrauch festgelegt.
Wird festgestellt, dass Grenzwerte überschritten werden, muss das Produkt vom Markt genommen und darf nicht mehr hergestellt werden. Ggf. ist ein Bußgeld fällig.
Ein zu hoher Stromverbrauch ist für den Endverbraucher in den meisten Fällen nur schwer nachweisbar, hat aber über die Lebensdauer des Produkts oft eine deutliche Auswirkung z.B. auf die Stromrechnung. Hat die Eichdirektion einen Verstoß nachgewiesen, können auch Gewährleistungsansprüche deutlich leichter durchgesetzt werden.