Banner

Einschulungsuntersuchung

Leistungsbeschreibung

Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Wetteraukreis

Einschulungsuntersuchung

Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

An wen muss ich mich wenden?

Bei der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule erhalten Eltern weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Kultusministerium

Fachlich freigegeben am

13.09.2016
Quelle: Hessenfinder

Organisationseinheit

Ohne Zuordnung