Sie können von der Einschreibung innerhalb einer von der Hochschule festgelegten Frist zurücktreten. Je nach Hochschule fällt dafür eine Gebühr an.
Die Hochschule lehnt eine Einschreibung ab, wenn die Anforderungen an die Antragstellung nicht erfüllt wurden.
Sofern die Hochschule darüber einen Bescheid erstellt, kann gegen den Bescheid (Versagung der Immatrikulation) Widerspruch eingereicht werden. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht werden.