Im öffentlichen Bereich wirkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Abwehrrecht gegenüber dem Staat und bietet Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch staatliche und kommunale Stellen.
Die unabhängige Kontrolle der öffentlichen Stellen in Hessen wird durch den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewährleistet.
Im nicht öffentlichen Bereich bietet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch alle Stellen, die nicht dem öffentlichen Bereich zugerechnet werden, zum Beispiel Wirtschaftsunternehmen, freiberuflich Tätige, Vereine usw.
Für die unabhängige Kontrolle der nicht öffentlichen Stellen, die ihren Sitz in Hessen haben, sorgt seit dem 01.07.2011 ebenfalls der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.