Die Anzeige einer Chemischreinigungsanlage ist kostenlos.
Die Überwachung des laufenden Betriebes einer Chemischreinigungsanlage ist gebührenpflichtig nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz (HVwKostG) in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (VwKostO-MUKLV) und richtet sich nach dem benötigten Zeitaufwand.
Die Zulassung einer Ausnahme von den Anforderungen der 2. BImSchV (§ 19 Abs. 2) kostet 900,00 Euro.
Die Zulassung einer Ausnahme von den Anforderungen der 31. BImSchV (§ 11) kostet zwischen 600,00 Euro und 6.000,00 Euro.