Blindenhilfe ist eine Sozialhilfeleistung zum Ausgleich von blindheitsbedingten Mehraufwendungen, die einkommens- und vermögensabhängig ist. Sie kann unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden:
- Umzug von Hessen in eine stationäre Einrichtung eines anderen Bundeslandes
- Aufnahme in einer hessischen Einrichtung, sofern der gewöhnliche Aufenthalt in Hessen vor Aufnahme kürzer als 2 Monate begründet war.
Aufstockungsleistungen können blinde, volljährige Menschen zusätzlich zum Hessischen Landesblindengeld beantragen. Es handelt sich ebenfalls um eine einkommens- und vermögensabhängige Sozialhilfeleistung, die den Blindengeldbetrag für blinde Menschen nochmals um 14 Prozent aufstockt.