Unter biologischen Arbeitsstoffen werden Mikroorganismen wie z.B. Bakterien, Viren, Parasiten und Zellkulturen verstanden. Der Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen kann zu Infektionen, Allergien oder Atemwegserkrankungen führen.
Daher gelten branchenübergreifend Arbeitgeberpflichten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zum Schutz von Beschäftigten.
Sowohl in offenkundigen Anwendungen (z.B. Labor, Pharmaindustrie, Biotechnologie) als auch in Fällen, die auf den ersten Blick nicht offensichtlich sind, ist dies von Bedeutung.
Beispiele dafür sind Umgang mit:
- Menschen (Kindertagesstätten, Gesundheitswesen und Pflegedienste)
- Tieren, Pflanzen und deren Produkten
- Abfällen, Abwässern oder Materialien, die biologische Arbeitsstoffe freisetzen.