Die speziellen Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an den Arbeitsschutz beinhalten u.a.:
- Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber
- Benutzung von Arbeitsmitteln (Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen)
- Maßnahmen zum betrieblichen Explosionsschutz
- Maßnahmen für hochgelegene Arbeitsplätze z.B. auf Gerüsten oder auf Leitern
- Prüfung von Arbeitsmitteln
Die Gefährdungsbeurteilung ist zentraler Bestandteil zur Ableitung notwendiger Schutzmaßnahmen. Die Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Ergonomische Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitsaufgabe sind dabei zu berücksichtigen.
Weiterhin sind auch die Bestimmungen für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen enthalten (u.a. Druckbehälteranlagen, Dampfkesselanlagen, Aufzüge, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und zum Lagern und Abfüllen bestimmter brennbarer Flüssigkeiten).