Es muss ein anzeigepflichtiges Ereignis im Zusammenhang mit einer überwachungsbedürftigen Anlage vorliegen, ein
- Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, oder
- Schadensfall, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben.
Die Behörde hält eine Überprüfung durch eine bestimmte Zugelassene Überwachungsstelle für erforderlich.