Eine Betriebserlaubnis für eine Krankenhausapotheke ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke ist eine Betriebserlaubnis erforderlich.
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die Anforderungen gemäß § 14 Apothekengesetz erfüllt sind, ist die Betriebserlaubnis gemäß Antrag zu erteilen.
Dokumente gemäß § 14 Apothekengesetz sind vorzulegen.
Genauere Angaben zu Art und Umfang macht die jeweilige örtlich zuständige Behörde.
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
für die Prüfung der Baupläne.
Der Antrag sollte vor dem gewünschten Termin gestellt werden - mindestens:
§ 14 Apothekengesetz (ApoG)
§ 2 Apothekengesetz (ApoG)
Dritter Abschnitt der Apothekenbetriebsordnung
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration