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Betreuungs- und Pflegeaufsicht Hessen (ehemals Heimaufsicht)

Leistungsbeschreibung

Die Hessische Betreuungs- und Pflegeaufsicht überprüft die hessischen Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, berät die Einrichtungen und Einrichtungsbetreiber und geht Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Betreuungs- und Pflegebedürftigen und deren Angehörigen nach. Auf diese Weise wird der Schutz älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen sichergestellt.

Der Schutz der Würde und der Gesundheit der gepflegten und betreuten Menschen steht hierbei ebenso im Vordergrund wie die Förderung von Selbständigkeit und selbstbestimmter Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Die Prüfungen der Einrichtungen erfolgen wiederkehrend und ggf. auch anlassbezogen. Sie können jederzeit und in der Regel unangemeldet durchgeführt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Alle stationären und ambulanten Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen unterliegen in Hessen der staatlichen Aufsicht. Zuständige Behörde hierfür ist jeweils das örtliche Amt für Versorgung und Soziales (HAVS), obere Aufsichtsbehörde ist das Regierungspräsidium Gießen. Die Fach- und Rechtsaufsicht liegt bei dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration.

Die örtliche Zuständigkeit für die Überprüfung der hessischen Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen liegt bei den sechs Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales (HÄVS). Diesen sind die Landkreise und kreisfreien Städte wie folgt zugeordnet.

  • HAVS Darmstadt: Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Groß-Gerau, Landkreis Bergstraße, Odenwaldkreis, Stadt Darmstadt
  • HAVS Frankfurt: Landkreis Offenbach, Hochtaunuskreis, Stadt Frankfurt, Stadt Offenbach
  • HAVS Fulda: Landkreis Fulda, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Main-Kinzig-Kreis
  • HAVS Gießen: Landkreis Gießen, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Lahn-Dill-Kreis, Vogelsbergkreis, Wetteraukreis
  • HAVS Kassel: Landkreis Kassel, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner-Kreis, Schwalm-Eder-Kreis, Stadt Kassel
  • HAVS Wiesbaden: Landkreis Limburg-Weilburg, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis, Stadt Wiesbaden

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Betreuungs- und Pflegeaufsicht ist das Hessische Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen vom 07. März 2012.

Quelle: Hessenfinder

Organisationseinheit

Ohne Zuordnung