Die Anmeldung zur Troncabgabe können Sie mit dieser Anwendung elektronisch beim Finanzamt einreichen. Es handelt sich um ein Anmeldeverfahren, sodass sich der Verfahrensablauf wie folgt darstellt:
- Berechnung der Troncabgabe durch Sie
- Einreichung der unterschriebenen Anmeldung beim Finanzamt
- Überweisung der Troncabgabe auf das Bankkonto des zuständigen Finanzamtes
Die Abgabe Ihrer Anmeldung bewirkt eine Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung im Sinne des § 168 Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO).
Weicht das Finanzamt in der Überprüfung Ihrer Anmeldung zur Troncabgabe nicht von Ihren Angaben ab, erhalten Sie keine weitere Nachricht und auch keinen gesonderten Bescheid über die Festsetzung der Troncabgabe.
Nur sofern das Finanzamt von Ihren Angaben abweicht, erhalten Sie einen gesonderten Bescheid über die geänderte Festsetzung der Troncabgabe.