Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die im Zeitpunkt des Todes des Verstorbenen noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, kann auf Antrag der Erben bei der Steuerberaterkammer, deren Mitglied der Verstorbene war, ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter zum Treuhänder bestellt werden.
Der Treuhänder kann für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren bestellt werden. In Ausnahmefällen kann der Zeitraum um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Das Amt des Praxistreuhänders beginnt mit der Bestellung und endet mit dem Ablauf des Bestellungszeitraums oder durch Widerruf der Bestellung.