Ihre Beschwerde richten Sie per E-Mail an die Internet-Beschwerdestelle. Bitte nutzen Sie je nach Art der Spam-Mail die folgenden E-Mail-Adressen:
Die Beschwerdestelle benötigt Anhaltspunkte zur Absenderin oder zum Absender oder zu den Begünstigten der Spam-Mail. Diese Angaben im Absenderfeld der Spam-Mail reichen hierfür nicht aus. Sie müssen daher die E-Mail mit der Kopfzeile (Originalheader) an die Internetbeschwerdestelle weiterleiten.
Die Beschwerdestelle prüft den Gegenstand der Beschwerde.
Soweit es der Beschwerdestelle möglich ist, ergreift sie folgende Schritte:
- Sie fordert die Absenderin oder den Absender auf, künftig die gesetzlichen Vorgaben für die Versendung von Werbemails einzuhalten.
- Ist die Absenderin oder der Absender uneinsichtig, benötigt die Beschwerdestelle von Ihnen eine eidesstattliche Versicherung, dass Sie
die E-Mail nicht angefordert haben und
mit dem werbenden Unternehmen in keiner Geschäftsbeziehung stehen.
Sie übermittelt die gewonnenen Erkenntnisse und die Spam-Mail an die Wettbewerbszentrale oder den Verbraucherzentrale Bundesverband. Diese kann Unterlassungsansprüche geltend machen.
- Sie fordert den E-Mail-Provider auf, Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Spamaktionen zu unterbinden.
- Sie macht den Hostprovider, dessen Webseite mittels Spam beworben wird, auf die Spamaktion aufmerksam. Dieser kann dann entsprechende Schritte einleiten (z. B. Vertragskündigung).
- Enthält die Spam-Mail Anhaltspunkte für einen Rufnummernmissbrauch, meldet sie diesen Vorgang der Bundesnetzagentur.
Hinweis
Die Beschwerdestelle unterrichtet Sie nicht über den Stand des Verfahrens und dessen Ausgang. Grund hierfür ist die große Anzahl an eingehenden Beschwerden. Ausnahmen sind möglich.