Das Bundesversicherungsamt beaufsichtigt die bundesunmittelbaren Krankenkassen, Pflegekassen, Unfallversicherungsträger, die Künstlersozialkasse sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Wenn Sie Beschwerden über diese Sozialversicherungsträger haben, können Sie diese beim Bundesversicherungsamt schriftlich oder per E-Mail einreichen.
Die privaten Versicherungsunternehmen werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt.
Die anderen Sozialversicherungsträger unterstehen der Landesaufsicht.