Sie müssen das Onlineformular für die Beschwerde ausfüllen und abschicken. jugendschutz.net prüft Ihre Beschwerde. Sollte die beanstandete Webseite gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen, informiert die Stelle den verantwortlichen Anbieter und fordert ihn auf, die Inhalte entsprechend zu ändern.
Wenn der Anbieter dieser Aufforderung nicht nachkommt, übergibt jugendschutz.net den Fall an die zuständige Medienaufsicht, die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM). Die KJM kann gegenüber dem Anbieter unter anderem folgende Maßnahmen festlegen:
- Untersagungsverfügung
- Sperrverfügung
- Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
- Benachrichtigung der Strafverfolgungsbehörden
In Hessen setzt die Medienanstalt Hessen die beschlossene Maßnahme schließlich durch.
Hinweis: Das beschriebene Verfahren gilt nur für Websites, die von Anbietern in Deutschland betreut werden.