Die Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung können Sie schriftlich oder online beantragen.
Wenn Sie die vorbezeichnete Bescheinigung schriftlich beantragen wollen:
- Nutzen Sie den Papierantrag
- Wenn Sie Ihn ausgefüllt und die benötigten Nachweise bereitgestellt haben, lassen Sie diese der Behörde per Post, per Fax (oder per Email) zukommen.
- Bis zu 4 Wochen erhalten Sie eine Rückmeldung, ob Ihren Antrag genehmigt, abgebrochen oder abgelehnt ist.
- Dementsprechend bekommen Sie eine Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung oder Ablehnungsbescheid.
Wenn Sie die vorbezeichnete Bescheinigung online beantragen wollen:
- Sie reichen den ausgefüllten Antrag und gegebenenfalls weitere Dokumente über das neuentwickelte Online-Portal des Regierungspräsidiums Darmstadt ein.
Abhängig Ihrer Authentifizierungsauswahl, bekommen Sie eine Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung oder einen Ablehnungsbescheid über Nutzerkonto Bund, Unternehmenskonto Bund, online Speicher oder per Post.