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Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung für Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Gesundheitsfachberufen beantragen

Leistungsbeschreibung

Die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemein bildender oder berufsbildender Einrichtungen steuerfrei, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten.

Für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung benötigen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Behörde, die Sie als allgemein- und berufsbildende Einrichtung für Leistungen im Bereich der Gesundheits-, Heil- und soziale Berufe beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege beantragen können.

Die Bescheinigung stellt für die Finanzverwaltung einen sog. Grundlagenbescheid dar, auf dessen Basis die weiteren Voraussetzungen für die Steuerbefreiung durch das Finanzamt geprüft werden.
 

Teaser

Für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung ist eine Bescheinigung erforderlich, die Sie im Vorfeld beantragen sollten. Sie stellt einen Grundlagenbescheid dar, auf dessen Basis die weiteren Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung durch die Finanzverwaltung geprüft werden.

Verfahrensablauf

Die Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung können Sie schriftlich oder online beantragen.  

Wenn Sie die vorbezeichnete Bescheinigung schriftlich beantragen wollen:

  • Auf der Homepage des Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege finden Sie den benötigten Papierantrag „Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG für Gesundheitsberufe“
  • Laden Sie dieses Dokument herunter und füllen Sie es aus
  • Wenn Sie den Papierantrag ausgefüllt und die benötigten Nachweise bereitgestellt haben, lassen Sie bitte uns diese per E-Mail zukommen.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung, ob Ihren Antrag genehmigt oder abgelehnt ist. 
  • Dementsprechend bekommen Sie eine Bescheinigung für Umsatzsteuerbefreiung oder Ablehnungsbescheid.

Wenn Sie die vorbezeichnete Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung online beantragen wollen:

  • Sie reichen den ausgefüllten Antrag und gegebenenfalls weitere Dokumente über das neuentwickelte Online-Portal des Regierungspräsidiums Darmstadt.

Abhängig Ihrer Authentifizierungsauswahl, bekommen Sie eine Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung oder einen Ablehnungsbescheid über das Nutzerkonto Bund, Unternehmenskonto Bund, online Speicher oder per Post.
 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege

Voraussetzungen

  • Leistungen Ihrer privaten Schule und/oder Ihrer anderen allgemein- oder berufsbildender Einrichtungen dienen einem Schul- und Bildungszweck
  • Diese Leistungen sind nicht bereits nach Artikel 7 Absatz 4 Satz 2 Grundgesetz genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lehrfächern und Stoffverteilungsplan
  • Curriculum bei Stoffverteilungsplan
  • Qualifikationsnachweise
  • Korrektur der schriftlichen Arbeiten
  • Angaben über Unterrichtsräumen und Unterrichtsvorrich-tungen (nicht bei jeder Fort,-Weiterbildung gibt es eine Prüfung oder Abschlussarbeit)
     

Welche Gebühren fallen an?

Für die Zahlung der Kosten der Befreiung wird eine Referenznummer erstellt, die als Kassenzeichen gilt und die Zuordnung der Zahlung ermöglicht.

Gebühr: EUR 90,00 - 800,00

Welche Fristen muss ich beachten?

In diesem Zeitraum darf der Antragsteller die angeforderten Anlagen einreichen.

Antragsfrist: 2 - 4 Wochen

Bearbeitungsdauer

Eine feste Bearbeitungsdauer ist nicht festgelegt.

Rechtsbehelf

Klagefrist: 4  Wochen

Hinweis: Gemäß § 16 a Hessisches Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsord-nung (HessAGVwGO) ist gegen die Entscheidung kein Widerspruch möglich. Der Antragsteller kann nach der Entscheidung innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht erheben.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen (HMdF)

Fachlich freigegeben am

17.11.2022
Quelle: Hessenfinder

Organisationseinheit

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