Viele Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurden von den Behörden des DDR-Staatsapparats oder der Sowjetischen Besatzungszone auf sehr unterschiedliche Weise politisch verfolgt oder willkürlich benachteiligt und schikaniert. Mitunter ging dies so weit, dass die Betroffenen gesundheitliche Schädigungen davongetragen haben, an denen sie bis heute leiden.
Eine solche gesundheitliche Schädigung kann zum Beispiel sein:
- chronische Schmerzen durch die Folgen rechtsstaatswidriger Polizeieinsätze oder
- psychische Langzeitschäden durch jahrelange Bespitzelung und Drangsalierung durch die Stasi.
Wenn dies auf Sie zutrifft und keine Ausschließungsgründe vorliegen, steht Ihnen unter Umständen Beschädigtenversorgung zu.
Sie sind von der Beschädigtenversorgung ausgeschlossen, wenn Sie in der Vergangenheit selbst gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder Ihre Stellung in schwerwiegendem Maße zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie freiwillig als Denunziant oder als Spitzel für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) tätig waren, um daraus eigene Vorteile zu erlangen.
Die Beschädigtenversorgung umfasst die folgenden Leistungen:
- Heil und Krankenbehandlung,
- Grund und Ausgleichsrenten für Beschädigte sowie Leistungen zum Ausgleich eines beruflichen Schadens, unter bestimmten Voraussetzungen mit Schwerstbeschädigtenzulage, Pflegezulage oder Ähnlichem,
- Fürsorgerische Leistungen, die die übrigen Versorgungsleistungen individuell ergänzen. Sie sind in der Regel einkommens und vermögensabhängig; allerdings wird auf eine Einkommensanrechnung verzichtet, wenn Ihr Bedarf ausschließlich von der gesundheitlichen Schädigung herrührt. In Betracht kommen unter anderem
- ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt,
- Hilfen zur Weiterführung des Haushalts,
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
- Altenhilfe,
- Hilfe zur Pflege,
- Wohnungshilfe sowie
- Erholungshilfe.