- Zeugnisse (z.B. Prüfungszeugnisse) über die Abschlussprüfungen,
- den Ausbildungsnachweis mit detaillierten Angaben über die Ausbildungsinhalte in dem jeweiligen EU-/EWR-Staat,
- Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
Daneben können weitere Nachweise (z.B. Tätigkeitsnachweise) verlangt werden.
Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie in deutscher Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch einen amtlich vereidigten Urkundendolmetscher oder eine amtlich vereidigte Urkundendolmetscherin erfolgen. Diplome und Zeugnisse der Ausbildung sowie Arbeitsnachweise müssen Sie in beglaubigter Übersetzung vorlegen.