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Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener, Leistungen an Arbeitgeber (Zuschüsse zu Gebühren)

Leistungsbeschreibung

Arbeitgeber, die ohne Beschäftigungspflicht, also mit weniger als 20 Beschäftigten (§ 71 Abs. 1 SGB IX), besonders betroffene schwerbehinderte Menschen zur Berufsausbildung einstellen, können Zuschüsse zu den Gebühren, insbesondere Prüfungsgebühren bei der Berufsausbildung, erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung

Quelle: Hessenfinder

Kontaktpersonen

Lotze-Wessel
Lotze-Wessel
Integrationsamt
Regionalmanagerin
Tel:
Work06151 801-131
Fax:
Fax06151 801-234
 

Organisationseinheit

Ohne Zuordnung