Mit einer bergbaulichen Bewilligung dürfen Sie einen bestimmten Bodenschatz in einem festgelegten Gebiet aufsuchen und gewinnen sowie das Eigentum daran erwerben.
Wenn die Inhaberin oder der Inhaber einer bergrechtlichen Erlaubnis verstirbt, geht diese auf die Erbinnen oder Erben über. Bis zu 10 Jahre nach dem Erbfall darf das Recht auch von den sogenannten Verfügungsberechtigten ausgeübt werden. Das sind:
- Nachlassinsolvenzverwalterinnen oder Nachlassinsolvenzverwalter,
- Nachlasspflegerinnen oder Nachlasspfleger,
- Testamentsvollstreckerinnen oder Testamentsvollstrecker.
In beiden Fällen müssen Sie als Erbin oder Erbe beziehungsweise verfügungsberechtige Person eine Umschreibung der Bewilligung bei der zuständigen Behörde beantragen.