Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist:
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt oder mit Volljährigkeit.