Eine Bearbeitung des Online-Antrages ist (ebenso wie bei dem bisherigen Papier-Antragsverfahren) nur in Verbindung mit der unterschriebenen „Einwilligungserklärung“ gültig. Diese entbindet die Ärzte von Ihrer Schweigepflicht und ermöglicht es den Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales Ihren Antrag, mit allen dazugehörigen ärztlichen Unterlagen, zu prüfen. Ohne unterschriebene „Einwilligungserklärung“ ist auch der Online-Antrag unvollständig und kann nicht weiterbearbeitet werden. Die unterschriebene Einwilligungserklärung kann entweder auf dem Postweg übermittelt werden oder direkt (per Scan und Upload) über den Online-Antrag.
Um das zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales für Ihren Ort zu finden, ist lediglich die Angabe Ihres Wohnortes in den ersten Eingabefeldern erforderlich. Vor Versand Ihrer Daten wird Ihnen das zuständige Versorgungsamt mit dazugehörigen Kontaktdaten angezeigt.