Adoptivkinder haben das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres hat das Adoptivkind den Anspruch, unter Anleitung einer Fachkraft, Einsicht in die eigene Vermittlungsakte zu nehmen. Auch die Adoptiveltern können die Vermittlungsakte bis zur Volljährigkeit des Adoptivkindes einsehen.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden zur Akteneinsicht nur Informationen zur eigenen Herkunft und eigenen Lebensgeschichte der oder des Adoptierten zugänglich gemacht. Das bedeutet, dass man nicht immer die gesamte Akte durchlesen kann.
Die Akten über die Adoptionsvermittlungen sind ab der Geburt des Kindes 100 Jahre bei der zuständigen Adoptionsvermittlungsstelle in öffentlicher oder freier Trägerschaft aufzubewahren. Auch bei der Suche nach den leiblichen Eltern werden Adoptivkinder und ihre Familien von Fachkräften der Adoptionsvermittlungsstelle begleitet.
Auf Wunsch können Sie sich auch erstmal anonym beraten lassen.