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Befristete Vollzeitpflege Begleitung

Leistungsbeschreibung

Pflegefamilien haben Anspruch auf Begleitung und Beratung, denn ihre Aufgaben und die an sie gestellten Anforderungen unterscheiden sich deutlich von denen einer Familie ohne Jugendhilfeauftrag. Sie erbringen als Privatpersonen einen öffentlichen Auftrag im Rahmen der Hilfe zur Erziehung. Sie verpflichten sich damit zur Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung und der zwischen ihnen und dem Pflegekinderdienst geschlossenen Betreuungsvereinbarung.

Um die Anforderungen an eine Pflegefamilie erfolgreich und langfristig zu erfüllen, benötigen sie professionelle Unterstützung von Fachkräften mit ausgewiesener Expertise in Themen der Pflegekinderhilfe. Eine kontinuierliche fachspezifische Begleitung und Beratung von Pflegeverhältnissen trägt dazu bei, diese langfristig zu stabilisieren und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung des Kindeswohls.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Wetteraukreis

Pflegefamilien

Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

Teaser

Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.

Verfahrensablauf

Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.

Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten. 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den Pflegekinderdienst beim Jugendamt in dem jeweils örtlich zuständigen Landkreis oder der jeweils örtlich zuständigen kreisfreien Stadt bzw. Sonderstatusstadt.

Zuständige Stelle

Pflegekinderdienst beim Jugendamt

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen gegebenenfalls Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

06.10.2023
Quelle: Hessenfinder

Organisationseinheit

Ohne Zuordnung