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Befreiung von der Steuerberaterprüfung beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Steuerberaterkammer kann Sie bei entsprechender Qualifikation und bei Vorweisen einer langjährigen Berufserfahrung von der Steuerberaterprüfung befreien. Ihre Berufserfahrung sollten Sie auf dem Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern vorweisen können.

Dazu zählen

  • Professoren, die an einer deutschen Hochschule mindestens 10 Jahre auf entsprechendem Gebiet gelehrt haben,
  • ehemalige Finanzrichter, die mindestens 10 Jahre auf entsprechendem Gebiet tätig waren,
  • ehemalige Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung, die mindestens 10 Jahre auf dem entsprechenden Gebiet tätig waren,
  • ehemalige Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung, die mindestens 15 Jahre auf dem entsprechenden Gebiet tätig waren

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie das Antragsformular aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen.
  • Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bei der im Formular genannten Stelle ein.
  • Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Angaben vollständig und richtig sind, falls erforderlich, holt sie weitere Erkundigungen ein.

Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob Sie von der Prüfung befreit sind.

Tipp: Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Hessen

 

An wen muss ich mich wenden?

An die Steuerberaterkammer Hessen.

 

Sie können das Verfahren auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsvordruck (Original)
  • Bescheinigung einer deutschen Hochschule über Art und Dauer der Lehrtätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (Original)
  • Bescheinigung der letzten Dienstbehörde oder des Fraktionsvorstandes über Art und Dauer der Tätigkeit auf dem Gebiet der Steuern (Original)

Welche Gebühren fallen an?

Kosten des Verfahrens: 200,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
 

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

31.01.2019
Quelle: Hessenfinder

Organisationseinheit

Ohne Zuordnung