Zuständig für die Denkmalpflege und damit Ansprechpartner für Anträge auf Veränderungen oder andere Maßnahmen an Kulturdenkmälern ist in der Regel die untere Denkmalschutzbehörde. Sie findet sich bei der Verwaltung Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt, soweit diese eine eigene Bauverwaltung unterhält.