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Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nach Kanzleisitzverlegung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind und Ihren Kanzleisitz in einen anderen Kammerbezirk verlegen, muss bei der dort zuständigen Rechtsanwaltskammer ein Antrag auf Aufnahme gestellt werden.

Gleiches gilt, wenn eine Rechtsanwalts-GmbH ( RA-GmbH) oder Rechtsanwalts-AG (RA-AG) ihren Sitz verlegt.
 

An wen muss ich mich wenden?

an die für Ihren Kanzleisitz zuständige Rechtsanwaltskammer.
Ferner ist die bisher zuständige Rechtsanwaltskammer über die Kanzleisitzverlegung zu informieren.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ­ Ausgefülltes Antragsformular
  • ­ Fragebogen zum Antragsformular
  • ­ Aktueller Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. § 51 BRAO (Original) bzw. gem. § 59j BRAO (Original).
     

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten des Verfahrens betragen:

  • Rechtsanwaltskammer Kassel:
  • 77,00 Euro  (RA/RAin)
  • 384,00 Euro (RA-GmbH, RA-AG)
  • Rechtsanwaltskammer Frankfurt:
  • 60,00 Euro  (RA/RAin)
  • 150,00 Euro (RA-GmbH, RA-AG)
     

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
 

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz

Fachlich freigegeben am

02.12.2019
Quelle: Hessenfinder

Organisationseinheit

Ohne Zuordnung