Durchflussmesseinrichtungen auf Kläranlagen und Abwasserübergabestationen sowie Drosselorgane an Regenüberläufen und Regenüberlaufbecken erfordern eine regelmäßige Wartung und Kontrolle.
In Hessen sind regelmäßige Überprüfungen durch staatliche oder anerkannte Prüfstellen vorgeschrieben.
Diese Prüfstellen haben die Aufgabe, diejenigen Kontrollen und Prüfungen durchzuführen, die besondere Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Hydraulik und Hydrometrie benötigen. Überdies müssen diese Prüfstellen hydrometrische Geräte einsetzen können, die über die übliche Ausstattung eines Ingenieurbüros oder eines Betreibers weit hinausgehen.
Die Anerkennung einer Prüfstelle muss beantragt werden.
Gleichwertige Anerkennungen anderer Bundesländer und anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum werden in Hessen anerkannt. Die Feststellung der Gleichwertigkeit erfolgt durch die Anerkennungsbehörde in Abstimmung mit einer der staatlichen Prüfstellen auf Antrag.