Mit der rechtzeitigen Mitteilung eingetretener Änderungen wird sichergestellt, dass das bei der Steuerberaterkammer Hessen geführte Berufsregister stets auf aktuellem Stand ist. Damit erhöht sich im Interesse aller Beteiligten die Qualität der Auskünfte aus dem Berufsregister.
Außerdem werden bestimmte Daten aus dem Berufsregister, insbesondere zur Vertretungsberechtigung einer Steuerberatungsgesellschaft, an die Vollmachtsdatenbank weitergeleitet. Mit dem Instrument der Vollmachtsdatenbank können Steuerberatungsgesellschaften bzw. Steuerberater elektronisch ihre Vertretungsberechtigung für ihre Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung nachweisen und die Daten der vorausgefüllten Steuererklärung abrufen.
Etwaige Änderungen bei der Steuerberatungsgesellschaft, die nicht dem Berufsrecht entsprechen, können rechtzeitig korrigiert werden.
Die Bundessteuerberaterkammer führt gemäß § 86b StBerG ein elektronisches Gesamtverzeichnis aller Mitglieder der Steuerberaterkammern nach § 74 Absatz 1 StBerG. Das Verzeichnis dient der Information der Behörden und Gerichte, der Rechtsuchenden sowie anderer am Rechtsverkehr Beteiligter. Die Steuerberaterkammern geben die im Berufsregister gespeicherten Daten im automatisierten Verfahren in das von der Bundessteuerberaterkammer geführte Gesamtverzeichnis ein. Der Abruf einzelner Daten aus dem Gesamtverzeichnis steht jedem unentgeltlich zu.
In das Gesamtverzeichnis sind einzutragen:
bei Steuerberatungsgesellschaften der Name und die Rechtsform der Gesellschaft, der Zeitpunkt der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft, der Name und die Anschrift der zuständigen Steuerberaterkammer, der Sitz und die Anschrift der Steuerberatungsgesellschaft, die der Steuerberaterkammer mitgeteilten Kommunikationsdaten, die Familiennamen und Vornamen der Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs sowie der vertretungsberechtigten Gesellschafter und Partner.