Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird für die Aufteilung einer Immobilie in Eigentumswohnungen benötigt.
Die Bescheinigungen werden von der nach Landesrecht zuständigen Behörde erteilt.
Nach Landesrecht kann für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Gebühr erhoben werden.
2 - 5 Wochen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen
§ 7 Absatz 4 Nummer 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA)
Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich von der Qualität und Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen ab.
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern