Als Erzeuger von Wein müssen Sie eine Abgabe an den Deutschen Weinfonds entrichten, sofern die Weinbergfläche mehr als 1000 Quadratmeter umfasst.
Der Deutsche Weinfonds ist eine Einrichtung der deutschen Weinwirtschaft. Er fördert Qualität und Absatz des Weines durch gemeinschaftliche, wettbewerbsneutrale Maßnahmen des Marketings im In- und Ausland.
Für die Durchführung seiner Aufgaben erhebt der Deutsche Weinfonds eine Abgabe.
Diese Abgabe müssen Sie als Erzeuger entrichten, sofern die Weinbergfläche mehr als zehn Ar (1000 Quadratmeter) umfasst.
Die Abgabe beträgt Euro 0,67 pro Ar bestockter Weinbergfläche, die im Herbst des Vorjahres in Bewirtschaftung oder in Ihrem Eigentum war.
Zudem sind Sie als Betrieb zur Entrichtung einer jährlichen Abgabe in Höhe von Euro 0,67 pro 100 Liter verpflichtet, sofern Sie inländische Weine abfüllen und an andere gewerbsmäßig abgeben beziehungsweise nicht abgefüllt ins Ausland verkaufen.
Eine Abgabepflicht besteht nicht, wenn
- die dort genannten Erzeugnisse an Endverbraucher abgegeben werden,
- von Weinbaubetrieben, sofern das jeweilige Erzeugnis ausschließlich aus in diesem Betrieb geernteten Trauben hergestellt worden ist,
- von Winzergenossenschaften oder Erzeugergemeinschaften anderer Rechtsform, sofern das jeweilige Erzeugnis ausschließlich aus Trauben ihrer Mitglieder hergestellt worden ist, die im Betrieb ihrer Mitglieder geerntet worden sind,
- die Höhe der geschuldeten Abgabe nicht mehr als Euro 80 im Kalenderjahr beträgt.