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Wohnungsvermittlung
Kommunale Wohnungsvermittlung
Insbesondere für einkommensschwache Personen und für Familien mit Kindern gestaltet sich die Suche nach einer preisgünstigen Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt oftmals besonders schwierig und vor allem teuer.
Aus diesem Grund fördert der Staat den Wohnungsbau und vermittelt bezahlbaren Wohnraum an berechtigte Haushalte.
Wenn Sie die Voraussetzung für eine Registrierung erfüllen, versuchen wir, Ihnen baldmöglichst eine geeignete Wohnung zu vermitteln. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung nach jeweils 12 Monaten erneuert werden muss.
Informationen über die Voraussetzungen zur Registrierung, den Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins sowie die erforderlichen Unterlagen für den Antrag und den weiteren Ablauf haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt.
Antrag und weitere Informationen
Antrag Wohnberechtigungsschein
Weitere Informationen
Einfache Sprache:
Kommunale Wohnungsvermittlung
Bedingungen für die Kommunale Wohnungsvermittlung
Erläuterungen zum Ausfüllen "Antrag auf Wohnberechtigungsschein"
Erstellt durch Wetterauer Büro für Leichte Sprache der Behindertenhilfe Wetteraukreis
Ihr Ansprechpartner
Der Magistrat der Stadt Bad Vilbel
Fachdienst Seniorenbüro, Wohnungswesen, Flüchtlingsbetreuung
Am Sonnenplatz 1
61118 Bad Vilbel
Benjamin Haufe
Haufe
Benjamin
Tel:
Work
(06101) 602-280
Fax:
Fax
(06101) 602-364
E-Mail senden
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
07.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zusätzlich
Donnerstag
13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Möglichst nach Terminvereinbarung mit den zuständigen städtischen Mitarbeitern!