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Hundehaltung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir geben Ihnen hiermit Informationen und Hinweise bezüglich der Leinenpflicht für Hunde in Bad Vilbel.
 
Eine generelle Leinenpflicht besteht nach der hessischen Hundeverordnung insbesondere bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in Gaststätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
 
Mit einer kommunalen Gefahrenabwehrverordnung wurden im Stadtgebiet Bad Vilbel weitere Gebiete mit Leinenpflicht ausgewiesen.
 
Demnach müssen alle Hunde im gesamten Waldgebiet bis zur Waldgrenze, auf den Wegen direkt um den Bad Vilbeler Wald, auf allen Sport- und Freizeitanlagen, auf ausgewählten Grünanlagen, auf dem Nidda-Uferweg und dem Nidda-Radweg an die Leine genommen werden.
 
Darüber hinaus bitten wir alle Hundeführerinnen und Hundeführer, während der Brut- und Setzzeit zwischen dem 1. März und dem 30. Juni, ihre Hunde nicht nur im Stadtwald sondern auch auf allen landwirtschaftlich genutzten Flächen anzuleinen.
 
Hunde sind prinzipiell so zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Oftmals ist es schwierig einzuschätzen, wie andere Hunde oder auch Hunde führende bei Begegnungen reagieren. Es kann durchaus geboten sein, den eigenen Hund an die kurze Leine zu nehmen, um eine gefahrlose Begegnung in angemessenem Abstand zu ermöglichen; auch wenn dazu keine Pflicht besteht. Dies gilt ganz besonders auf allen Fuß- und Radwegen sowie auf den ausgewiesenen Schulwegen.
 
Bitte denken Sie daran, dass es Menschen gibt, die Angst vor Hunden haben und Ihr rücksichtsvolles Verhalten zu schätzen wissen.
 
Nähere Informationen und Erklärungen zur Leinenpflicht in Bad Vilbel können Sie zudem der hiesigen Informationsbroschüre entnehmen.
 
Die Informationsbroschüre erhalten Sie auch als Druckexemplar im Bürgerbüro in der Kernstadt sowie im Rathaus am Empfang.
 
Bitte vergessen Sie beim Gassi gehen nicht die Hinterlassenschaften Ihres Hundes unverzüglich zu beseitigen. Hierfür stehen im Stadtgebiet rund 40 Hundekotbeutelspender zur Verfügung. Bitte legen Sie gefüllte Beutel dann in ein dafür vorgesehenes Abfallbehältnis. Hundekotbeutel sind darüber hinaus im Bürgerbüro in der Kernstadt und im Rathaus am Empfang erhältlich.
 
Bei Rückfragen steht Ihnen der Fachdienst Allgemeine Gefahrenabwehr unter der Telefonnummer (06101) 602-262 gerne zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner

Der Bürgermeister
der Stadt Bad Vilbel
FD Allgemeine Gefahrenabwehr
Am Sonnenplatz 1
61118 Bad Vilbel