Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir geben Ihnen hiermit Informationen und Hinweise bezüglich
der Leinenpflicht für Hunde in Bad Vilbel.
Eine generelle Leinenpflicht besteht nach der hessischen
Hundeverordnung insbesondere bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen,
Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit
Menschenansammlungen sowie in Gaststätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Mit einer kommunalen Gefahrenabwehrverordnung wurden im
Stadtgebiet Bad Vilbel weitere Gebiete mit Leinenpflicht ausgewiesen.
Demnach müssen alle Hunde im gesamten Waldgebiet bis zur
Waldgrenze, auf den Wegen direkt um den Bad Vilbeler Wald, auf allen Sport- und
Freizeitanlagen, auf ausgewählten Grünanlagen, auf dem Nidda-Uferweg und dem
Nidda-Radweg an die Leine genommen werden.
Darüber hinaus bitten wir alle Hundeführerinnen und Hundeführer,
während der Brut- und Setzzeit zwischen dem 1. März und dem 30. Juni, ihre
Hunde nicht nur im Stadtwald sondern auch auf allen landwirtschaftlich
genutzten Flächen anzuleinen.
Hunde sind prinzipiell so zu führen, dass von ihnen keine
Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Oftmals ist
es schwierig einzuschätzen, wie andere Hunde oder auch Hunde führende bei
Begegnungen reagieren. Es kann durchaus geboten sein, den eigenen Hund an die
kurze Leine zu nehmen, um eine gefahrlose Begegnung in angemessenem Abstand zu
ermöglichen; auch wenn dazu keine Pflicht besteht. Dies gilt ganz besonders auf
allen Fuß- und Radwegen sowie auf den ausgewiesenen Schulwegen.
Bitte denken Sie daran, dass es Menschen gibt, die Angst vor
Hunden haben und Ihr rücksichtsvolles Verhalten zu schätzen wissen.
Nähere Informationen und Erklärungen zur Leinenpflicht in Bad
Vilbel können Sie zudem der hiesigen
Informationsbroschüre entnehmen.
Die Informationsbroschüre erhalten Sie auch als
Druckexemplar im Bürgerbüro in der Kernstadt sowie im Rathaus am Empfang.
Bitte vergessen Sie beim Gassi gehen nicht die
Hinterlassenschaften Ihres Hundes unverzüglich zu beseitigen. Hierfür stehen im
Stadtgebiet rund 40 Hundekotbeutelspender zur Verfügung. Bitte legen Sie
gefüllte Beutel dann in ein dafür vorgesehenes Abfallbehältnis. Hundekotbeutel
sind darüber hinaus im Bürgerbüro in der Kernstadt und im Rathaus am Empfang
erhältlich.
Bei Rückfragen steht Ihnen der Fachdienst Allgemeine
Gefahrenabwehr unter der Telefonnummer (06101) 602-262 gerne zur Verfügung.