In der Innenstadt von Bad Vilbel (Frankfurter Straße) stehen ausreichende Parkflächen zur Verfügung. Die meisten Parkflächen bieten das Parkhaus „Niddaplatz“ mit über 140 Parkplätzen und das neue Parkhaus „VILCO/Stadthalle“ mit über 350 Parkplätzen. Weitere Informationen über die beiden Parkhäuser finden Sie weiter unten. Weitere Parkflächen finden Sie in der Frankfurter Straße sowie in den angrenzenden Seitenstraßen. Im Stadtteil Dortelweil stehen öffentliche Parkflächen am Dortelweiler Platz und im Parkhaus des Brunnen-Centers zur Verfügung.
Parken mittels Parkschein
Frankfurter Straße
(Innenstadtbereich, Baugasse, Grüner Weg und Schmiedsgasse)
Parkscheinpflicht besteht von Montag bis Samstag zwischen 09.00 Uhr und 19.00 Uhr. Die Parkgebühren betragen für die erste Stunde 0,60 € und für die zweite Stunde 1,00 €. Die ersten 15 Minuten sind parkgebührenfrei. Es gilt eine Höchstparkdauer von 2 Stunden.
Parkstraße
Parkscheinpflicht besteht von Montag bis Samstag zwischen 09.00 Uhr und 19.00 Uhr. Die Parkgebühren betragen für jede angefangene Stunde 0,60 €. Die ersten 30 Minuten sind parkgebührenfrei.
Dortelweiler Platz
Parkscheinpflicht besteht von Montag bis Samstag zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr (Samstag bis 16.00 Uhr). Die Parkgebühren betragen für die erste Stunde 0,40 € und ab der zweiten Stunde 0,60. Die ersten 15 Minuten sind parkgebührenfrei.
Hinweise:- Die Parkscheine sind immer von außen gut lesbar hinter der Windschutzscheibe im Fahrzeug auszulegen.
- Um die kostenlosen Freiminuten nutzen zu können, müssen Sie die grüne Taste am Parkscheinautomaten betätigen und den Parkschein von außen gut lesbar hinter die Windschutzscheibe im Fahrzeug auslegen. Nähere Informationen finden Sie auch an den Parkscheinautomaten.
Sonderparkplätze für schwerbehinderte Menschen
Ebenfalls stehen im Stadtgebiet verteilt Sonderparkplätze für Schwerbehinderte zur Verfügung. Diese Parkplätze sind landesweit durch ein Zusatzschild mit dem Piktogramm eines Rollstuhlfahrers gekennzeichnet.
Die zulässige Höchstparkdauer auf Sonderparkplätzen für Schwerbehinderte beträgt 24 Stunden. Sie sollen vor bestimmten Einrichtungen (z.B. Arztpraxis, Behörde) aus Gründen der gegenseitigen Rücksichtnahme nur so lange belegt werden, wie dies für die Nutzung der Einrichtung erforderlich ist.
Das Parken mit Fahrzeugen auf Sonderparkplätzen für Schwerbehinderte ist nur dann gestattet, wenn der blaue EU-einheitliche Parkausweis gut sichtbar im Fahrzeug ausliegt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde.
Parkhaus Niddaplatz
Im Zentrum der Innenstadt Bad Vilbel gibt es das Parkhaus „Niddaplatz“. Hier stehen über 140 Parkplätze zur Verfügung. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt über die Frankfurter Straße (gegenüber Hausnummer 75). Die Ausfahrt erfolgt ebenso über die Frankfurter Straße / Wasserweg (gegenüber Hausnummer 59). Die Parkgebühren betragen die erste halbe Stunde 0,50 €, jede weitere Stunde 1,00 €.
Einfahrt: täglich von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr
(Inhaber von Vorauszahlungstickets mit Guthaben: Einfahrt täglich 24 Stunden, auch Dauerparker).
Ausfahrt: täglich 24 Stunden.
Sollte der Zugang zum Parkhaus vom Niddaplatz verschlossen sein: Zugang mit gültigem Parkticket durch die Tür zwischen Rückseite Eisdiele Milano und Mode Vogt.
Die max. Einfahrtshöhe beträgt 2,0 Meter. PKW mit Anhänger haben keine Zufahrt.
Bei Störungen zur Schrankenanlage oder sonstigen Belangen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Fa. Volz auf. Die Störungsnummer lautet: 0172/9771177.
Bei Fragen zu Dauerparkplätzen kontaktieren Sie bitte Herrn Oliver Kisser unter der E-Mail-Adresse:
o.kisser@No spam please!drjehner.de Parkhaus VILCO / Stadthalle
Alle Informationen erhalten Sie
hier.